Österreich (Politisches System)
Aus Länder-Lexikon.de
Die Bundesrepublik Österreich ist laut der Verfassung von 1920 in der Fassung von 1929 eine parlamentarisch-demokratische Bundesrepublik. Das Staatsoberhaupt (seit Juli 2004 Heinz Fischer) wird als Bundespräsident für sechs Jahre direkt gewählt, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und benennt den Bundeskanzler (seit Dezember 2008 Werner Faymann) sowie das Kabinett gemäß den Vorschlägen des Kanzlers. Nationalrat und Bundesrat bilden die Bundesversammlung, die jedoch nur zur Vereidigung des Bundespräsidenten sowie zum Beschluss über eine Kriegserklärung zusammentritt.
Die Volksvertretung nennt sich Bundesversammlung und besteht aus dem Nationalrat mit 183 Sitzen und dem Bundesrat (Länderkammer) mit 62 Sitzen. Die Mitglieder des Nationalrats werden auf fünf Jahre direkt gewählt, die Mitglieder des Bundesrats werden von den Länderparlamenten nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt. Wichtige Parteien Österreichs sind die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), die Österreichische Volkspartei (ÖVP), Die Freiheitlichen (FPÖ), das Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) und die Grünen.
Österreich ist in neun Bundesländer gegliedert: Wien, Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Steiermark und Burgenland besitzen ein eigenes Parlament mit eigener Regierung, die jeweils von einem Landeshauptmann geführt werden. Die unteren Verwaltungseinheiten in den Bundesländern sind die Stadt- und Landbezirke.
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