China (Politisches System)
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Die Volksrepublik China ist laut Verfassung ein "sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht". Der Staatspräsident, der vor allem repräsentative Aufgaben hat (seit 2003 Hu Jintao, der zugleich Generalsekretär der Kommunistischen Partei Chinas und Vorsitzender der Zentralen Militärkommission ist), wird für eine Amtszeit von fünf Jahren vom Nationalen Volkskongress (NVK) gewählt. Der NVK (ca. 2 989 Mitglieder, Anzahl leicht variabel) tritt nur einmal jährlich zusammen, die laufende politische Arbeit erledigt ein Ständiger Ausschuss, dessen 154 Mitglieder jährlich gewählt werden. Bei dem einjährigen Treffen ernennt der NVK den Ministerpräsidenten als Leiter der Regierung (seit 2003 Wen Jiabao). Der Ministerpräsident ist Vorsitzender des Staatsrates und wird auf Empfehlung des Staatspräsidenten ernannt.
Der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas ist in der Verfassung festgelegt. Alle fünf Jahre werden auf dem Parteitag die 189 Mitglieder des Zentralkomitees gewählt, die wiederum die 24 Mitglieder des Politbüros wählen. An der Spitze der Partei steht der "Ständige Ausschuss" des Politbüros und der Parteivorsitzende. Laut Verfassung sind auch die Streitkräfte des Landes der Partei unterstellt, nicht der Regierung (Staatsrat). Es existieren acht weitere kleine Parteien, die jedoch streng kontrolliert werden.
China ist in 23 Provinzen, vier regierungsunmittelbare Städte (Peking, Schanghai, Tianjin, Chongqing) und fünf Autonome Regionen (Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia, Guangxi) gegliedert.
Hongkong, das seit 1997 wieder zu China gehört, hat den Status einer Sonderverwaltungsregion. China praktiziert hier den Grundsatz "Ein Land, zwei Systeme", d.h. dass in Hongkong in den 50 Jahren nach der Übergabe das bestehende Gesellschafts- und Wirtschaftssystem erhalten bleibt. Das trifft auch für die im Dezember 1999 von Portugal zurückgegebene Kolonie Macao zu. Es gibt außerdem 147 autonome Verwaltungseinheiten mit begrenzter Selbstverwaltung.
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