Dänemark (Politisches System)

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Der Wachwechsel vor Schloss Amalienborg

Dänemark ist laut der Verfassung von 1953 eine parlamentarische Monarchie mit einem König oder einer Königin als Staatsoberhaupt (seit 1972 Königin Margarethe II.). Der Monarch ernennt formal ein Kabinett unter Vorsitz des Ministerpräsidenten (seit November 2001 Anders Fogh Rasmussen). Dieses ist dem Einkammerparlament (Folketing) verantwortlich.

Das Folketing besteht aus 179 Abgeordneten, die für vier Jahre gewählt sind. Unter ihnen befinden sich jeweils zwei aus Grönland und zwei von den Färöern. Die wichtigsten Parteien sind die Rechtsliberale Partei (Venstre), die Sozialdemokraten (SD), die rechtsnationalistische Dänische Volkspartei (DF), die Sozialistische Volkspartei (SF), die Konservative Volkspartei (KF) und die Sozialliberale Partei (RV).

Dänemark ist in fünf Regionen (regioner) mit insgesamt 98 Kommunen (kommuner) aufgeteilt. Grönland hat ein eigenes Landesparlament (Landsting), das gesetzgeberisch unabhängig ist bis auf die folgenden Bereiche: Außenpolitik, Verwaltung der grönländischen Bodenschätze, Polizei und Rechtswesen. Höchster Repräsentant der dänischen Reichsbehörden in Grönland ist der Reichsombudsmann. Ein ähnliches System gilt für die Färöer: Die Inseln im Atlantik sind einerseits Teil des Dänischen Königreichs, andererseits verwalten sich die Inseln mit Ausnahme der Verteidigung und der Außenpolitik selbst.


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