Deutschland (Politisches System)
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Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie mit Mehrparteiensystem, die auf dem 1949 verabschiedeten Grundgesetz basiert. Auf Grund der deutschen Vereinigung wurde das Grundgesetz 1990 leicht verändert. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident (seit 2004 Horst Köhler), der von der Bundesversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird (einmalige Wiederwahl möglich). Seine Aufgaben sind vornehmlich repräsentativer Art; er vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich, besitzt aber auch einige bedeutende Letztentscheidungskompetenzen. Die Staatsgeschäfte führt der Bundeskanzler (seit 2005 Angela Merkel, CDU), der vom Bundespräsidenten vorgeschlagen und vom Parlament gewählt wird. Normalerweise ist er Vertreter der stärksten Partei im Parlament bzw. einer entsprechenden Koalition mehrerer Parteien. Der Bundeskanzler schlägt die Minister seines Kabinetts vor, die dann offiziell vom Bundespräsidenten ernannt werden. Das Parlament in Deutschland ist der Deutsche Bundestag, dessen Mitglieder (598 plus eventuelle Überhangmandate) für vier Jahre vom Volk gewählt werden (teilweise direkt, teilweise über Parteilisten). Alle Gesetze, die der Bundestag verabschiedet, müssen vom Bundesrat bewilligt werden. Der Bundesrat stellt eine Interessenvertretung der Bundesländer dar mit Vertretern der einzelnen Länder.
Die mitglieder- und wählerstärksten Parteien im Bundestag sind die Sozialdemokratische Partei (SPD), Christdemokraten/Christsoziale (CDU/CSU), die Freien Demokraten (FDP), Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Nur Parteien, die bei den Bundestagswahlen mehr als 5 % der Stimmen erreichen, werden in den Bundestag aufgenommen (Fünf-Prozent-Sperrklausel).
Die Ausführung der Bundesgesetze obliegt den einzelnen Bundesländern, die eigene Parlamente und Regierungen haben, wobei Bundesrecht mehr gilt als Länderrecht. Über die Einhaltung der Gesetze bzw. deren Übereinstimmung mit dem Grundgesetz wacht das Bundesverfassungsgericht (mit Sitz in Karlsruhe). Die Gerichtsbarkeit (Judikative) wird von unabhängigen Richtern wahrgenommen. Gegen Urteile des Amts- und Landgerichts kann bei den Oberlandesgerichten Berufung eingelegt werden, oberste Instanz ist der Bundesgerichtshof.
Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein (alte Bundesländer), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (neue Bundesländer).
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