Italien (Politisches System)

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Seit 1948 ist Italien eine Republik mit einer parlamentarisch organisierten Demokratie. Der Präsident (Giorgio Napolitano, seit Mai 2006) wird als Staatsoberhaupt auf sieben Jahre indirekt vom Parlament und je drei Vertretern der Regionen gewählt. Er kann das Parlament auflösen, den Ministerpräsidenten ernennen sowie durch ein aufschiebendes Veto den Gesetzgebungsprozess beeinflussen.

Die Exekutive wird durch den Ministerpräsidenten (Silvio Berlusconi, seit Mai 2008) und seine Regierung geleitet. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und ist dem Parlament verantwortlich.

Ein Zweikammernsystem bildet die Legislative. Sie besteht aus "Camera dei Deputati" (Abgeordnetenkammer mit 630 Mitgliedern, die für fünf Jahre gewählt werden) und "Senato della Republica" (Senat mit 315 für fünf Jahre gewählten Mitgliedern, plus derzeit sieben auf Lebenszeit ernannten Senatoren), beide haben im Gesetzgebungsverfahren beinahe identische Zuständigkeiten. Seit einer Wahlrechtsreform Ende 2005 gilt ein reines Verhältniswahlrecht mit Mehrheitsbonus. Der Senat vertritt die Regionen, aus denen mindestens sieben Senatoren entsandt werden: Ausnahme ist das Aostatal mit einem Senator.

Oberstes Gericht ist das Verfassungsgericht, das sich aus fünfzehn Richtern zusammensetzt, die jeweils zu einem Drittel vom Präsidenten, vom Parlament und von den zwei anderen höchsten Gerichten gewählt werden.

Italien besteht aus zwanzig Regionen (darunter fünf mit besonderen Autonomierechten) und 106 Provinzen. Die Regionen besitzen eigene legislative und exekutive Körperschaften.


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