Marokko Reise: Tipps zur Sicherheit
Aus Länder-Lexikon.de
Wie in den meisten südlichen Ländern ist auch in Marokko die Sicherheitslage nicht so gut wie in Deutschland. Wie man sich vor eventuellen Gefahren schützen kann, sagt einem meist schon der gesunde Menschenverstand. Hier noch ein paar Tipps, um den Urlaub möglichst sicher und gefahrlos genießen zu können:
Vor allem europäische Frauen werden in Marokko häufig angesprochen, was durchaus unangenehm werden kann. Tipp: Vermeiden Sie es als Frau möglichst, alleine durch Marokko zu reisen oder abends alleine ausgehen. Achten Sie auf konservative, geschlossene Kleidung und lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln. Sehen Sie sich nicht dazu genötigt, freundlich zu bleiben. Suchen Sie im Notfall volle Geschäfte auf oder bitten Sie einheimische Frauen um Hilfe.
Seien Sie generell auf der Hut vor Betrügern! In Marokko gibt es unzählige falsche Tourguides, die Touristen ihre Führungen anbieten. Auch Fahrscheinkontrolleure versuchen immer wieder Geschäfte zu machen, indem sie Touristen weismachen, ihr Ticket sei ungültig. Überzeugen Sie sich daher vor Fahrtantritt von der Gültigkeit Ihres Tickets und wenden Sie sich bei Problemen an den Stationsleiter Ihres Zielbahnhofs!
Besonders in der Westsahara kommt es immer wieder zu Schusswechseln zwischen Regierungstruppen und der Polisario Front. Weichen Sie möglichst nicht von den Touristenrouten ab! Denken Sie auch daran, dass in dieser Region nach wie vor unzählige Minen vergraben sind!
Den marokkanischen Innenbehörden zufolge besteht auch eine hohe Gefahr von Terroranschlägen, unter anderem durch die Al Kaida. Das Auswärtige Amt rät daher zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Touristenorte sowie religiöse Kultstätten.
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So vermeiden Sie Ärger mit dem Gesetz
In Marokko gibt es einige Gesetze und Vorschriften, die für Deutsche nicht immer selbstverständlich sind. Damit Ihnen der Urlaub nicht durch Konflikte mit dem Gesetz und womöglich hohe Strafen vermiest wird, sollten Sie folgendes beachten:
Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen wie Polizeigebäude, Gerichte und auch Polizisten ist verboten.
Seien Sie loyal gegenüber dem Königshaus! Majestätsbeleidigung gilt in Marokko als Verbrechen und wird mit Gefängnis bestraft. Sparen sie sich deshalb eventuelle Kritik an der Monarchie unbedingt für nach dem Urlaub auf!
Achtung auch vor Drogendealern! Sie versuchen oft, Touristen Marihuana oder Ähnliches zu verkaufen, um sie anschließend bei der Polizei zu verpfeifen.
Gesund bleiben
Um den Urlaub in vollen Zügen genießen zu können und sich zu Hause ein unangenehmes Reiseandenken in Form einer Krankheit zu ersparen, sollten Sie auf jeden Fall einige Dinge beachten:
Spezielle Impfungen werden für Marokko nicht benötigt. Eine Impfung gegen Tetanus, Kinderlähmung und Hepatitis A wird aber empfohlen.
Trinken Sie Wasser generell nur aus Flaschen und verzichten Sie trotz der Hitze auf Eiswürfel!
Achten Sie darauf, dass das Essen frisch zubereitet und sehr gut durchgegart ist! Milch und Wasser sollten generell abgekocht werden. Konsumieren Sie Früchte und Gemüse keinesfalls ungeschält und roh.
An der Nordküste und in einigen ländlichen Gebieten Marokkos besteht zum Teil ein - wenn auch minimales - Risiko für Malaria. Es ist dennoch empfehlenswert, sich so gut wie möglich vor Mückenstichen zu schützen.
Insgesamt ist die medizinische Versorgung in den Großstädten recht gut. Es gibt Notdienst-Apotheken und in Notfällen bieten Krankenhäuser gegen eine geringe Gebühr oder sogar kostenlos ärztliche Behandlung. Auf dem Land ist die medizinische Versorgung jedoch als problematisch einzustufen. Hygienische und technische Bedingungen sind mit europäischen Standards nicht zu vergleichen. Grundsätzlich wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung dringend empfohlen.
Was es sonst noch zu beachten gibt
EU-Bürger benötigen für Marokko einen Reisepass. Ein Visum ist nicht erforderlich. Wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, genügt auch der Personalausweis. Bei der Einreise erhalten Touristen automatisch ein Aufenthaltsrecht von 90 Tagen. Eine Verlängerung ist möglich, aber unter Umständen sehr aufwendig. Leichter ist es, auszureisen und dann neu einzureisen. Des weiteren sollte man beachten, dass über die Landgrenze zu Algerien keine Einreise möglich ist, da diese geschlossen ist.
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