Niederlande (Politisches System)
Aus Länder-Lexikon.de
Die Niederlande sind eine parlamentarische Monarchie auf der Basis einer Verfassung von 1815, die mehrmals ergänzt wurde, zuletzt 2002. Staatsoberhaupt ist der Monarch bzw. die Monarchin (seit 1980 Königin Beatrix Wilhelmina Armgard). Regierungschef ist der Ministerpräsident (Jan Peter Balkenende), der vom Monarchen ernannt wird und normalerweise Vertreter der stärksten Partei bzw. einer Koalition im Parlament ist. Das Kabinett wird ebenfalls vom König bzw. der Königin ernannt.
Das Parlament ("Staten-General") besteht aus zwei Kammern: Die erste Kammer (Eerste Kamer) hat 75 Abgeordnete, die auf vier Jahre indirekt von den Provinzparlamenten gewählt werden. In der zweiten Kammer (Tweede Kamer) sind die 150 Mitglieder direkt vom Volk für vier Jahre gewählt. Weiter existiert ein so genannter "Staatsrat" mit maximal 28 Mitgliedern, die vom Monarchen bestimmt werden, der beratende Funktion hat. Wahlberechtigt sind alle Staatsbürger ab dem 18. Lebensjahr.
Die Niederlande sind in zwölf Provinzen (Provincies) untergliedert.