Spanien (Politisches System)
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Nach der 1978 erlassenen Verfassung ist Spanien eine parlamentarische Monarchie. Die parlamentarische Vertretung besteht aus zwei Kammern: dem Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados), dessen 350 Delegierte auf vier Jahre gewählt werden, und dem Senat (Senado). Dieser besteht aus 259 Mitgliedern, von denen 208 in den Provinzen und autonomen Gemeinschaften des Landes auf vier Jahre gewählt, 51 ernannt werden. Staatsoberhaupt ist der König (seit 1975 Juan Carlos I.), der politisch nicht zur Verantwortung gezogen werden kann und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Er kann Wahlen ansetzen und das Parlament einberufen und auflösen. Zudem schlägt er den Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt vor (seit 2004 José Luis Rodríguez Zapatero) und ernennt auf dessen Vorschlag die Kabinettsmitglieder.
Die bedeutendsten Parteien des Landes sind die Sozialistische Arbeiterpartei (PSOE), die Volkspartei (PP), die katalanische Konvergenz und Union (CiU), die katalanische republikanische Linke (ERC), die Baskische Nationalpartei (EAJ-PNV) und die Vereinigte Linke (IU).
Laut Verfassung ist die Bildung autonomer Gemeinschaften mit innerer Selbstverwaltung gestattet. Das Land besteht aus 17 autonomen Regionen (Comunidades autonomas), 50 Provinzen und zwei autonomen Städten (Ceuta und Melilla auf dem afrikanischen Kontinent).