Türkei (Politisches System)

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Laut Verfassung von 1982 (Reform 1995 und 2001) ist die Republik Türkei eine parlamentarische Demokratie mit Mehrparteiensystem. Staat und Religion (Islam) sind nicht strikt voneinander getrennt, doch die religiösen Gemeinschaften werden durch eine staatliche Institution kontrolliert (Laizismus). Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident (Abdullah Gül, seit August 2007), der durch die Nationalversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird. Der Staatspräsident ernennt den Ministerpräsidenten als Chef der Regierung (seit 2003 Recep Tayyip Erdogan).

Die Legislative liegt bei der Nationalversammlung (Turkiye Buyuk Millet Meclisi), die aus einer Kammer mit 550 Sitzen besteht. Die Abgeordneten werden direkt vom Volk für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

Eine Sonderrolle in der Türkei spielt nach wie vor das Militär als Hüter der inneren und äußeren Sicherheit. Der Spielraum der demokratischen Institutionen wird durch "Empfehlungen" des Nationalen Sicherheitsrates eingeschränkt, der paritätisch mit Regierungsmitgliedern und hochrangigen Militärs besetzt ist. Den Vorsitz führt der Staatspräsident.

Trotz Mehrheitswahlsystem und einer 10-Prozent-Hürde ist die türkische Parteienlandschaft zersplittert. Die nach den vorgezogenen Parlamentswahlen im Juli 2007 wichtigsten Parteien sind die folgenden: die "Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung" (AKP) des Regierungschefs Erdogan, die "Republikanische Volkspartei" (CHP) und die "Partei der Nationalistischen Bewegung" (MHP).

Die Türkei ist in 81 Provinzen gegliedert. Jede Provinz hat einen eigenen Gouverneur.

EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wurden im Dezember 2004 aufgenommen.


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