Replik
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(lateinisch: replicare, "entfalten, wieder aufrollen")
- Entgegnung, Erwiderung.
- Wiederholung eines Kunstwerks durch den Künstler selbst (keine Kopie von anderer Hand). Unterscheidet sich die Replik von der Vorlage wesentlich, spricht man von der zweiten, dritten usw. Fassung.
- in Zivilprozessen die Erwiderung des Klägers auf eine Einwendung des Beklagten, indem er neue Tatsachen hervorbringt, welche die Wirkung der Einredetatsachen entkräften können.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |