Replik

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: replicare, "entfalten, wieder aufrollen")

    1. Entgegnung, Erwiderung.
    1. Wiederholung eines Kunstwerks durch den Künstler selbst (keine Kopie von anderer Hand). Unterscheidet sich die Replik von der Vorlage wesentlich, spricht man von der zweiten, dritten usw. Fassung.
    1. in Zivilprozessen die Erwiderung des Klägers auf eine Einwendung des Beklagten, indem er neue Tatsachen hervorbringt, welche die Wirkung der Einredetatsachen entkräften können.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.