Beamtenrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Rechtsverhältnisse der Beamten regeln. Es ist teils Bundesrecht, teils Landesrecht. Der verfassungsrechtliche Rahmen ist für alle Beamte in Artikel 33 Grundgesetz verankert. Rahmenbeschränkungen für alle Beamten sind im Beamtenrechtsrahmengesetz vorgegeben. Des Weiteren gelten Bundesbesoldungsgesetz und Beamtenversorgungsgesetz.

    Ansonsten gelten für die Beamten des Bundes und der Länder unterschiedliche Rechtsvorschriften.

    Für die Beamten der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf dieser Ebene (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) gilt das bundesrechtliche Beamtenrechtsrahmengesetz, ausgefüllt durch die Beamtengesetze, Disziplinargesetze, Laufbahnverordnungen usw. der Länder.

    Für die Beamten des Bundes und dessen juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten das Bundesbeamtengesetz, das Bundesbesoldungsgesetz der Bundes-Angestelltentarifvertrag, das Beamtenversorgungsgesetz, das Bundesreisekostengesetz, das Bundesumzugskostengesetz und das Soldatenversorgungsgesetz sowie zahlreiche Nebengesetze.

    Kalenderblatt - 20. April

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    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.