Beamtenrecht
Aus WISSEN-digital.de
Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Rechtsverhältnisse der Beamten regeln. Es ist teils Bundesrecht, teils Landesrecht. Der verfassungsrechtliche Rahmen ist für alle Beamte in Artikel 33 Grundgesetz verankert. Rahmenbeschränkungen für alle Beamten sind im Beamtenrechtsrahmengesetz vorgegeben. Des Weiteren gelten Bundesbesoldungsgesetz und Beamtenversorgungsgesetz.
Ansonsten gelten für die Beamten des Bundes und der Länder unterschiedliche Rechtsvorschriften.
Für die Beamten der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf dieser Ebene (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) gilt das bundesrechtliche Beamtenrechtsrahmengesetz, ausgefüllt durch die Beamtengesetze, Disziplinargesetze, Laufbahnverordnungen usw. der Länder.
Für die Beamten des Bundes und dessen juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten das Bundesbeamtengesetz, das Bundesbesoldungsgesetz der Bundes-Angestelltentarifvertrag, das Beamtenversorgungsgesetz, das Bundesreisekostengesetz, das Bundesumzugskostengesetz und das Soldatenversorgungsgesetz sowie zahlreiche Nebengesetze.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
Magazin
- SEO-Trends 2024: Die Evolution digitaler Strategien und ihre Auswirkungen
- Balkonkraftwerke - welche Vor- und Nachteile gibt es?
- Chargenrückverfolgung erfolgreich in das Unternehmen integrieren
- Einkommensteuererklärung - lohnt sich die freiwillige Abgabe?
- E-Scooter: Wissenswertes über einen aktuellen Mobilitätstrend