Replik

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: replicare, "entfalten, wieder aufrollen")

    1. Entgegnung, Erwiderung.
    1. Wiederholung eines Kunstwerks durch den Künstler selbst (keine Kopie von anderer Hand). Unterscheidet sich die Replik von der Vorlage wesentlich, spricht man von der zweiten, dritten usw. Fassung.
    1. in Zivilprozessen die Erwiderung des Klägers auf eine Einwendung des Beklagten, indem er neue Tatsachen hervorbringt, welche die Wirkung der Einredetatsachen entkräften können.

    Kalenderblatt - 19. April

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