Passivzinsen

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    (lateinisch) auch: Belastungszinsen; im engeren Sinn die Zinsen, die die Bank auf die Einlagen der Kunden bezahlen muss. Die Einlagen der Kunden bei einer Bank tauchen in der Bankbilanz auf der Passivseite auf.

    Ggs. zu: Aktivzinsen

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.