Polizeiaufsicht

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch-lateinisch)

    Maßnahme zur Überwachung des Verurteilten; durch gerichtliches Urteil bis 1974 als zulässig erklärte Nebenstrafe; vor allem Aufenthaltsverbot für bestimmte Orte und unbeschränkte Zulässigkeit von Hausdurchsuchungen.